Das Gesundheitssystem von Frankreich
Ähnlich wie im deutschen Gesundheitswesen spielt auch in Frankreich die soziale Krankenversicherung eine entscheidende Rolle, wobei jedoch der staatlichen Einfluss in Frankreich deutlich größer ist, die Selbstverwaltung von Kassen und Leistungserbringern eingeschränkt wurde, und der Staat steuernd und regulierend in den meisten Bereichen eingreift. Auch in Frankreich gibt es für die zahlreichen Akteure des Gesundheitswesens einen nicht unerheblichen Beratungsbedarf, der den Einsatz einer Unternehmensberatung erforderlich machen kann.
grundlegende Struktur und Organisation
Seit der Reform von 1996, dem Plan Juppé, ist auf nationaler Ebene das Parlament für die Kostenkontrolle der Sozialversicherung verantwortlich. So wird jedes Jahr ein Gesetz zur Finanzentwicklung der Sozialversicherung verabschiedet, in dem auf Basis von Einnahmeprognosen Zielwerte für die Ausgaben im Gesundheitswesen festgelegt werden. Daneben wird der Steueranteil und die Aufteilung des Budgets nach Sektoren der Gesundheitsversorgung und Regionen festgelegt. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Leistungserbringer wird daher nicht nur durch die Kontrolle und den Einfluss des Gesundheitsministeriums beschnitten, sondern auch durch die parlamentarische Kontrolle. Den Sozialpartnern bleibt somit nur die administrative Steuerung (vgl. Lepperhoff 2004, S.122f).
Über eine große Macht- und Ressourcenfülle verfügt auch das Sozial- und Gesundheitsministerium, welches besonders die Finanzierung und Organisation der Gesundheitsversorgung reguliert. Die Überwachung und Umsetzung übernehmen dann auf regionaler Ebene 22 Unterabteilungen (DRASS) und auf departmentaler Ebene die Unterabteilungen namens DDASS (vgl. Lepperhoff 2004, S.83).
Insgesamt ist das Gesundheitsministerium mit seinen Unterorganen auf Basis der parlamentarischen Vorgaben verantwortlich für eine Vielzahl von Aufgaben und Regulierungen in den Bereichen der Gesundheitspolitik und Fürsorge, der regionalen und sektoralen Budgetverteilung, der Preissetzung für medizinische Leistungen und Arzneimittel, und der Aufsicht und Zustimmung zu Verträgen zwischen Krankenversicherungen und freien Leistungserbringern (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.20).
Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich aus 3 Bereichen zusammen. Im allgemeinen Bereich sind ca. 84% der Bevölkerung in der CNAMTS und deren 16 regionalen und 129 lokalen Kassen, den CRAM und CPAM versichert. Dies betrifft alle Arbeitnehmer in Handel und Industrie, sowie deren Angehörige (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.23f). Die CPAM sind zuständig für die Umsetzung der medizinischen Versorgung für Arbeitnehmer der CNAMTS, während die CRAM regionale Versorgungspläne entwickeln und kontrollieren, und die Organisation der Krankenhäuser, Pflege und Unfallsversicherung übernehmen. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Einsatzes für eine Unternehmensberatung. Daneben gehört zum allgemeinen Bereich die universelle Krankenversicherung CMU, die einkommensschwache und bislang nicht krankenversicherte Bürger aufnimmt. Daneben bestehen Krankenkassen für landwirtschaftlich Beschäftigte (MSA, ca. 9% der Bevölkerung), für Selbstständige (CANAM, ca. 6% der Bevölkerung) sowie für weitere Berufsgruppen wie Bergarbeiter, Seeleute, etc.. Der Leistungskatalog ist praktisch bei allen Kassen identisch, nicht erwerbstätige Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert (vgl. Beske/Drabinski/Golbach 2005, S.93-96).