Finanzierung, Reformen und Konflikte des französischen Gesundheitswesens
Mittelverwendung und Vergütung
Das von der Nationalversammlung durch eine nationale Ausgabenobergrenze festgelegte Budget wird anschließend in 4 Bereiche aufgeteilt: In den privaten Praxisbereich (hauptsächlich für die Vergütung ambulanter Behandlung und Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln), an die öffentlichen Krankenhäuser, an die profitorientierten Krankenhäuser und in die Sozialfürsorge (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.101f).
In den öffentlichen Krankenhaussektor bestehen Globalbudgets, die auf Basis der Kosten der Vergangenheit gebildet werden, und von denen nicht abgewichen werden darf, wenngleich zeitliche Verschiebungen möglich sind. Damit werden dann alle anfallenden Kosten, auch die für die Ärzte, beglichen. Gewinnorientierte Krankenhäuser bekommen einen Teil der Kosten als Tagessätze erstattet, der Teil für die technische Ausstattung wird gemäß deren Einsatz vergütet. Deren Ärzte werden nach Behandlungen bezahlt. Hier gibt es Unterstützungsbedarf durch eine Unternehmensberatung. Die gemeinnützigen Krankenhäuser können wählen, welchem Vergütungssystem sie sich anschließen möchten. (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.103-106).
Die Vergütung der niedergelassenen Ärzteschaft hängt davon ab, in welchem Sektor sie tätig sind. Im Sektor 1 sind die Vertragsärzte an die Honorare gebunden, welche ihre Ärztevertreter mit den Krankenkassen in einem komplizierten Verfahren aushandeln, wobei wieder die Zustimmung des Sozialministeriums erforderlich ist. Im Sektor 2 können zugelassene Ärzte ihre Honorare frei wählen und unterliegen nicht den Abkommen aus Sektor 1 (vgl. Lepperhoff 2004, S.88). Dafür müssen diese jedoch auf gewisse steuerliche und soziale Vorteile verzichten. (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.111).
Die Vergütung richtet sich nach der erbrachten Leistung, wobei jeder Leistung ein Buchstabe und ein Koeffizient zugeordnet wird, aus dem sich das Entgeld errechnen lässt. (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.110-112). Etwa 15% der Allgemeinärzte und 35% der Fachärzte sind in Sektor 2 tätig, mittlerweile ist jedoch der Zugang reglementiert (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.62)
Konflikte und Reformdiskussionen
Wenngleich auch das französische Gesundheitswesen in einer WHO Studie aus dem Jahre 2000 auf Platz eins eingestuft wurde, so bestehen dennoch teils gravierende Problemkreise. Vor allem seit 2001 sind die Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich angestiegen, nicht zuletzt auch bedingt durch einen Beitragsrückgang aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit. Die Hauptanstrengungen in den gegenwärtigen Diskussionen gehen daher vornehmlich in die Bereiche der Kosteneindämmung, der Verringerung von strukturellen Komplexitäten zwischen den einzelnen Protagonisten, der Erhöhung der öffentlichen Sicherheit vor gesundheitlichen Belastungen (BSE etc.), und der Sicherung einer gleichen Versorgung für alle Bürger. Auch hier kann eine Unternehmensberatung die einzelnen Leistungsträger intensiv beraten. Dabei steht auch Frankreich wie alle vorher dargestellten Länder vor dem Problem einer alternden Gesellschaft, wachsenden Kosten und eines steigenden Bedarfs an Gesundheitsdienstleistungen (vgl. Sandier/Paris/Polton 2004, S.115ff).