Berlin – Mit dem Jahreswechsel 2010/2011 sind auch zahlreiche Steueränderungen verbunden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen für private Hauseigentümer vor:
Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Ab 2011 können wieder die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, falls für die berufliche Tätigkeit nicht ein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist. Für Selbstständige gelten nach wie vor die alten Regeln.
Anrechnung haushaltsnaher Handwerkerleistungen
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen an einer selbstgenutzten Immobilie dürfen nur dann im Umfang von 1.200 Euro im Jahr geltend gemacht werden, wenn die Leistungen der Handwerker nicht durch öffentliche Förderungen mitgetragen werden. Wer also Förderungen etwa bei erneuerbaren Energien in Anspruch nimmt, sollte sich erst genau durchkalkulieren, ob sich der Nachteil durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Handwerkerrechnungen auch lohnt.
Neuerungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Rückwirkend zum 1. August 2001 werden nun eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in erbschaftsteuerlicher Sicht Ehepaaren gleichgestellt. Dies gilt sowohl für die Steuerklasse wie auch den Steuertarif und die individuellen Steuerfreibeträge sowie alle Versorgungsfreibeträge.
Grunderwerbsteuer
Immobilienkäufer in Brandenburg müssen ab 01.01.2011 tiefer in die Tasche greifen. Nachdem schon Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer einfordern, werden in Brandenburg nun sogar satte 5 Prozent fällig. Auch Niedersachsen und Bremen haben aufgeschlagen und verlangen ab dem 1. Januar 2011 nun 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Berichten zufolge plant Schleswig-Holstein, die Grunderwerbsteuer ab 2012 deutlich zu erhöhen.
Zur steuerlichen Förderung selbstgenutzter Wohnimmobilie (sog. Eigenheimrente bzw. Wohnriester)
Mit Beginn des Veranlagungszeitraums 2010 sind nun neben den Altersvorsorgeverträgen auch die Anschaffung eines Dauerwohnrechts förderungsmöglich, ebenso wie die Verträge zur Entschuldung eines Dauerwohnrechts, was in der Regel mit Beginn des Ruhestands erfolgt.