Existenzgründung: Was Unternehmensberatungen nun empfehlen

Harte Einschnitte würden es werden, soviel war bereits bekannt. Nun sind die Fakten der Bundesregierung auf dem Tisch. Das Bundeskabinett hat zum 1. April 2012 die Vorlage der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente gebilligt. Nunmehr sollen nur noch 30 Förderinstrumente nutzbar sein, die besonders effizient sind. Zudem sollen die Arbeitsvermittler mehr Spielraum bei ihrer Tätigkeit erhalten, um unerwünschte Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Insgesamt werden Einsparungen von bis zu 8 Milliarden Euro bis 2015 im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit erwartet.


Besonders hart treffen die Sparmaßen Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ihr Heil in der Selbstständigkeit suchen. Waren bislang die Gründungszuschüsse rechtlich als Anspruch fixiert, verlieren nunmehr Existenzgründungswillige die Möglichkeit, den Rechtsanspruch geltend zu machen. Stattdessen liegt es nun im Ermessen des Arbeitsagenturmitarbeiters vor Ort, ob er das Vorhaben des Arbeitslosen für so gut befindet, dass die Bundesagentur dies finanziell fördert. Dadurch sollen Minderausgaben von 1,03 Milliarden Euro im kommenden Jahr 2012 realisiert werden. Für 2013 bis 2015 sind sogar Ausgabenverringerungen von 1,33 Milliarden Euro eingeplant.

Außerdem müssen Arbeitslose schneller handeln. Bislang war es möglich, den Gründungszuschuss bis 90 Tage vor Ablauf der Anspruchszeit auf das Arbeitslosengeld zu beantragen. Dieser Zeitraum erhöht sich nun auf 150 Tage. Der Antrag muss also früher bei der Arbeitsagentur eingehen, will man sich als Arbeitsloser selbstständig machen.

Auch die Fördermittel selbst werden zeitlich angepasst. Bislang erhielten Arbeitslose die erste Förderphase, in der sie Arbeitslosengeld sowie eine Pauschale von 300 Euro erhalten, insgesamt 9 Monate. Jetzt ist geplant, diesen Zeitraum auf 6 Monate zu verkürzen. Allerdings soll die zweite Förderphase, die bislang 6 Monate dauerte auf 9 Monate erhöht werden. Dennoch ist es unter dem Strich ein Nachteil für die Existenzgründer. In der zweiten Phase werden nämlich lediglich noch 300 Euro pauschal vom Staat an die Start-up Unternehmer gezahlt.

Viele kritische Stimmen aus Gewerkschaften und der Opposition sind zu dem Gesetzentwurf bereits laut geworden. Experten im Bereich Unternehmensberatung bezweifeln jedoch, dass es sich tatsächlich um einen Gesetzentwurf handelt, der stark nachteilig für Existenzgründer sein wird.
Einerseits besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Existenzgründer Hilfen vom Staat erhalten. Entscheidend ist jedoch nunmehr, dass die Unternehmensgründung besser durchdacht sein muss, um auch den Arbeitsvermittler von der Idee einer Selbstständigkeit zu überzeugen. Fachleute raten daher dazu, die wesentlichen Schritte von der Gründungsidee bis zum Businessplan sorgfältiger zu durchschreiten und falls notwendig sich auch Unterstützung bei Verbänden, Beratungssstellen oder einer Unternehmensberatung zu holen. Dadurch kann nämlich auch und vor allem vermieden werden, dass eine Geschäftsidee von vorneherein schon zum Scheitern verurteilt ist.

Auch die Tatsache, dass die Unterstützungsleistungen geringer als bisher ausfallen, muss nicht zwingend nachteilig sein. Einerseits gibt es zahlreiche Institutionen wie Handelskammern, Verbände und Private Organisationen, die Gründer in der ersten Zeit auch finanziell unterstützen. Dadurch kann laut Expertenmeinung häufig auch ein Ausbleiben von Leistungen des Staates kompensiert werden.
Andererseits werden sich zwar selbst gute Geschäftsideen nicht rasend schnell in hohe Gewinne umwandeln lassen. Fundierte, gut strukturierte Businesspläne werden jedoch nach wie vor Kapitalgeber bei den Banken interessieren. Wer also nur die Imbissbude um die Ecke neu erfinden will, wird eventuell auf Probleme stoßen. Gute, innovative Konzepte werden aber nach wie vor ihre Chance haben, so Experten in Gründerforen.

2 Kommentare

  1. Interessanter Beitrag!
    Unseres Erachtens ist die geplante Sparmaßnahme ein Schritt in die falsche Richtung. Die Folge wird sein, dass die Gründerkultur in Deutschland noch unterentwickelter wird!

    Das einzig Positive an den Änderungen wird sein, dass die Gründer durch die gestiegenen Ansprüche der Arbeitsahentur zur Ausarbeitung eines professionellen Businessplans gezwungen werden… ein schwacher Trost!

    Herzliche Gründergrüsse

  2. Ergänzenswert wäre hier noch der Hinweis auf die Förderprogramme vor der Existenzgründung. Die Vorgründungscoachings sind Ländersache und werden in der Regel mit mindestens 50% der Gründungsberatungskosten bezuschusst.
    Wer eine saubere planung betreibt und zusätzlich auch den Zeitpunkt der Existenzgründung anpassen kann, hat weiter gute Chancen gefördert zu werden.
    Die Fraktion – ich kaufe mir einen Businessplan für 20 € und passe diesen kurz an wird durch das Raster fallen. Ob das nun schade ist soll bitte selbst beurteilen.
    Was interessant an der Kürzung ist z.B. das zwar 157.000 Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss genutzt haben (von insgesamt 412.000 echten Existenzgründungen laut IfM Bonn) aber davon nur 28.500 ein Gründercoaching beansprucht haben. Das bedeutet das für die Notwendigkeit einer qualifizierten Beratung nach Gründung nur wenig Einsicht besteht.
    Das Gründer aus der Arbeitslosgkeit weniger Zeit haben zur Planung ist bedauerlich verhindert aber keinesfalls potentielle Mitnahmeeffekte bei Angestellten die sich mit der Existenzgründung befassen.
    Veränderung bis zum Ende zu denken scheint mir das größte Problem zu sein, wenn ich diese Veränderungen betrachte.

    Gruss Klaus Schaumberger

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