Im Rahmen der aktuellen Gesetzesänderungen kommen neue Herausforderungen auf Anlageberater und -vermittler zu. Die fortlaufende Diskussion, verschiedene gesetzliche Grundlagen und weitere Nachbesserungen erschweren einen genauen Überblick. Hier wollen wir ansetzen und in einem Webinar eine Zusammenschau der rechtlichen Ausgangssituation, resultierende Problemstellungen und auch entsprechende Lösungsansätze behandeln.
In Zusammenarbeit mit der quasol GmbH ist so ein neues Webinarangebot entstanden. Referentin ist Geschäftsführerin und Rechtsanwältin Frau Vanessa Peters. Sie richtet sich mit der Veranstaltung vor allem an Berater der Finanzdienstleistungsbranche. Im ca. einstündigen Webinar der Unternehmensberatung sollen Anlageberater und -vermittler, Honorarberater, Financial Planner und interessierte Anleger über die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Es bleibt Raum für Fragen und die Referentin steht gern zur anschließenden Diskussion bereit.
Motivation und roter Faden sind die gestiegenen Anforderungen an die Anlageberatung. Die Unzufriedenheit vieler Anleger hat unter dem Einfluss der Finanzkrise in vielen Ländern eine öffentliche Diskussion ausgelöst. Die Bundesregierung ist seither um eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte bestrebt. Dabei sind die viel beschrienen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ein gutes Beispiel. Ein Auseinandersetzen mit dieser Thematik ist unerlässlich, denn auch die Haftungsrisiken steigen.
Zum 1. Januar 2010 verpflichtete der Gesetzgeber mit § 34 Abs. 2a Wertpapierhandelsgesetz die Banken, ihre Anlageberatung für Wertpapiere bei Privatanlegern zu protokollieren. Sukzessive wurde auch beschlossen, dass für den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken sowie freie Vermittler im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes zukünftig die gleichen Spielregeln gelten sollen.
Die anlegerschützenden Verhaltenspflichten des Sechsten Abschnitts des WpHG, also vornehmlich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, wurden auf gewerbliche Finanzanlagenvermittler übertragen. Damit gilt für den Verbraucher ein gleichwertiger Schutz, unabhängig davon, ob er Finanzanlagen über Banken oder freie Vermittler erwirbt. Dazu kann ebenfalls die Aushändigung von Produktinformationsblättern sowie die Offenlegung von Provisionen zählen.
Der erhöhte Beratungs- und Dokumentationsaufwand inkludiert zudem insbesondere eine konkrete Risikoaufklärung, die individuelle Dokumentation der Beratung und die zwingende, intensive Prüfung der Produkte. Darunter fällt auch eine Plausibilitäts- sowie Kohärenzkontrolle und die Prüfung auf Widerspruchsfreiheit.
Der Aufbau der Veranstaltung der Unternehmensberatung ist daher folgendermaßen vorgesehen:
– Überblick der aktuellen Diskussion und Änderungen
– rechtliche Grundlagen
– bestehende Pflichten: von Sachkundenachweis bis Haftpflichtversicherung
– resultierende Herausforderungen: z.B. Protokollpflicht
– weitere Haftungsrisiken
– Lösungsansätze anhand von Fallbeispielen
Immer wieder besteht der wesentliche Bezug zur ordentlichen Protokollierung. Der wesentliche Ablauf des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Implizit wird damit aber auch die Struktur der Beratung standardisiert. So erfordert das Beratungsprotokoll u.a. die Erfassung des Anlasses, der Ziele und der wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die Dokumentation der Kauf-, Halte-, und Verkaufsempfehlungen und die für die Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Ein wesentlicher Eckpfeiler bei der aktuellen Beratungspraxis.
Wie entwickelte sich die Praxis der Anlageberatung 2011 mit den neuen Gesetzesinitiativen für Anlegerschutzgesetz, Vermögensanlagegesetz u.v.a.? Wird das Thema der Qualität von Beratungsprozessen auch zu einem Kostenfaktor? Welche Konsequenzen resultieren für den einzelnen Berater?
Mit dem Webinar „Anlageberatung im Wandel“ wollen wir dieser umfangreichen Thematik näher zu rücken. Die nächste Veranstaltung findet statt am 29. Februar 2012, um 19 Uhr.