Welche Genehmigungen man benötigt

Welche Genehmigungen man benötigt

Der Weg in die Selbstständigkeit wird von Formalitäten begleitet. Entweder muss der Existenzgründer, eine beauftragte Unternehmensberatung oder Vertrauenspersonen sich um diese Abwicklungen kümmern.

In einigen Branchen und Gewerben sind besondere Genehmigungen und Anträge erforderlich.
So genannte „gefahrgeneigte“ Berufe in Handwerksbetrieben dürfen Sie nur gründen und führen wenn Sie dafür eine gesonderte Meisterprüfung mit Erfolg abgelegt haben oder einen Handwerksmeister beschäftigen. Diese „gefahrgeneigten“ Berufe sind Berufe, in denen durch unsachgemäße Ausübung die Gesundheit oder das Leben von Kunden bzw. Gefahren drohen. Diese sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt, ausgenommen von der Meisterpflicht sind so genannte „zulassungsfreie“ Handwerke, die in der Anlage B der Handwerksordnung aufgehört sind.

In der Industrie sind Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen genehmigungspflichtig (Bundesimmissionsschutzgesetz). Diese Anlagen müssen separat überprüft und genehmigt werden. Im Einzelhandel ist vor allem der Handel mit besonderen Gütern (Milch, Arzneimittel) durch Sachkundenachweise genehmigungspflichtig.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist eine Erlaubnis erforderlich, die durch eine eintägige Unterweisung von der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen und durch das Gewerbeamt erteilt wird.
Sachkundenachweise sind dim Bewachungsgewerben neben der persönlichen Zuverlässig, den erforderlichen Mittel oder Sicherheiten genauso zu erbringen wie eine 80-stündige Unterrichtung durch die Industrie- und Handelskammer. Verkehrsgewerbe und Reisegewerbe sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Während die Beförderung von Personen mit Fahrzeugen oder Bussen durch eine Konzession bescheinigt wird (zuständiges Gewerbeamt oder Regierungspräsidium), erteilt das Gewerbeamt Gewerbetreibenden ohne feste Betriebsstätte eine so genannte Reisegewerbekarte.

Freiberufler, die zu den geregelten Berufen zählen, benötigen ebenfalls eine Zulassung oder Approbation wie z.B. Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Bei den ungeregelten Berufen (Künstler, Schriftsteller etc.) ist jedoch keine Genehmigung verpflichtend.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Gewerbezweige, die ebenfalls eine besondere Erlaubnis oder Genehmigung durch das Gewerbeamt vorweisen müssen (Überprüfung der persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit):

– Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten
– Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer und Anlagevermittler
– Versteigerer
– Pfandverleiher und Pfandvermittler
– Fahrschulen usw.

Bei Unsicherheiten sollte Sie sich an Unternehmensberater oder Beratungsstellen wenden, die in Sachen Existenzgründung wertvolle Dienste leisten können und Fehlerquellen erkennen.