Finanzierung des britischen Gesundheitssystems
Die Gesundheitsausgaben lagen im Jahre 2001 nach OECD-Angaben bei 7,6% als Anteil am BIP und sind seit 1970 um ca. 69% gestiegen. Die Finanzierung des Gesundheitsbudgets erfolgt vornehmlich durch Steuern, der Staatsanteil am Budget betrug 2001 82,2%. 17,7% wurden durch private Ausgaben finanziert. Neben der Steuerfinanzierung besteht mit dem National Insurance Fund (NIF) eine Einrichtung, die für medizinische Leistungen im Rahmen der Renten-, Arbeitslosen und Arbeitsunfähigkeitsversicherung aufkommt. Der NIF wird durch Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen getragen (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.42).
Die privaten Zahlungen entfallen teilweise auf Zuzahlungen, vornehmlich im Bereich der Arzneimittel, Zahnbehandlungen und Hilfsmittel, wobei von der Zuzahlungspflicht gewisse Bevölkerungsteile wie beispielsweise Kinder, teilweise Jugendliche und Einkommensschwache ausgenommen sind (vgl. Beske/Drabinski/ Golbach 2005, S.107-109). Vor allem aufgrund der häufigen Wartelisten der Leistungserbringer machen manche Patienten von privaten Zahlungen oder privaten Krankenversicherungen Gebrauch, um die Wartelisten umgehen zu können (vgl. Mühlbauer et.al. 2004, S.42).