Existenzgründung und das Gewerbeaufsichtsamt

Existenzgründung und das Gewerbeaufsichtsamt

Für Gewerbetreibende und Existenzgründer im Besonderen gelten Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dass diese Verhaltensregeln befolgt werden, wird unter anderem durch das Gewerbeaufsichtsamt überwacht.

Das Gewerbeaufsichtsamt, auch oftmals Amt für Arbeitsschutz oder staatliches Umweltamt, beaufsichtigt die Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und Verbraucherschutzes. Die Aufgabe des Gewerbeaufsichtsamt ist die Beaufsichtigung und Prüfung von erlaubnis- bzw. genehmigungspflichten Gewerben auf Einhaltung der zutreffenden Vorschriften und Pflichten.

Sie sollten sich bereits vor Eröffnung Ihres Betriebes Gedanken machen, welche Betriebsräume und Anlagen Sie betreiben wollen und ob diese ggf. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen müssen. Diese Aufgaben obliegen ebenfalls dem Gewerbeaufsichtsamt, weitere Aufgaben sind:

– Beratung und Überwachung der Unternehmen hinsichtlich des Arbeits- und Umweltschutzes
– Beratung und Schutz Ihrer Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
– Schutz des Unternehmens vor schädlichen Umwelteinflüssen
– Überwachung der Produktsicherheit
– Beratung bei gewerblichen Bauvorhaben
– Bearbeitung von gesonderten Genehmigungsanträgen, Anzeigen, Anfragen aber auch Beschwerden

Sie haben Fragen zu der Anmeldung und den Befugnissen des Gewerbeaufsichtsamtes? Unsere Unternehmensberatung ist gerne für Sie da.