Existenzgründung und die Arbeitsagentur
Wer sich selbstständig machen möchte, sollte nicht nur auf die Hilfe einer Unternehmensberatung zurückgreifen, sondern auch weitere Hilfen etwa des Staates in Anspruch nehmen.Hier kann speziell die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Außenstellen ein sinnvoller Anlaufpunkt sein.
Grundsätzlich wird zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld unterschieden. Gründungszuschuss steht Ihnen als ALG I Empfänger zu, diesen können Sie bei der Arbeitsagentur beantragen. Einstiegsgeld können Sie als Empfänger von ALG II bei Ihrem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (z.B. Jobcenter, ARGE) beantragen.
Einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung kann bei der Agentur für Arbeit vor Ort gestellt werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 15 Stunden wöchentlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben, welche durch Ihren Steuerberater oder eine Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden muss. Außerdem muss dieser Antrag zwingend in den ersten drei Monaten Ihrer Selbstständigkeit gestellt werden.
Eine achtstellige Betriebsnummer wird beim Betriebsnummer-Service der Bundesagentur für Arbeit angefordert, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberuflicher sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, 400-Euro-Kräfte oder Azubis beschäftigen. Eine Beantragung der Betriebsnummer kann sowohl schriftlich oder telefonisch als auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
Die Betriebsnummer ist Grundlage zur Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Sowohl zur An- und Abmeldung bei den Krankenversicherungen, zur Abrechnung der Beträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist diese Betriebsnummer verpflichtend als auch zu betriebsbezogenen Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen bei den Berufsgenossenschaften.
Durch den Dschungel der Formalitäten kann Ihnen der Support unserer Unternehmensberatung vielfach eine wertvolle Unterstützung sein. Wir sind gerne für Sie da.