Existenzgründung im E-Business
Das E-Business, auch Online Business oder Electronic Business genannt, kann immer noch als relativ neue Form der Selbstständigkeit betrachtet werden. Dabei liegen in der Onlinewelt viele Potentiale verborgen. Dennoch ist der Markt sehr umkämpft. Insbesondere junge Leute haben mit den Tücken und Wirren des Internets scheinbar keine Probleme und beherrschen anscheinend das Metier nach Belieben.
Gründer in diesem Segment müssen sich zunächst einmal über Ihren Weg des Vertriebs im Klaren sein. Neben einem eigenem Online-Shop, einem Katalogsystem oder den virtuellen Marktplätzen (Shopping-Malls) stehen auch regionale, horizontale und vertikale Marktplätze zur Verfügung. Die bekannteste Variante, die auch den Kunden ein vertrautes Gefühl gibt, ist der Online-Shop. Dieser kann auf Basis eigener Kenntnisse programmiert werden oder durch diverse Tools erstellt werden. Auch eine Auktionsplattform ist als Basis möglich und denkbar.
Ein gewisses technisches Know-how ist jedoch notwendig, um einen solchen Shop auch einrichten und verwalten zu können. Es reicht auch hin, wenn die Bedienung verstanden wird, die Einrichtung kann auch durch Webdesigner erfolgen. Online-Datenbanken für Shop-Systeme werden in den vergangenen Jahren immer mehr nachgefragt. Entsprechend gibt es genügend Anbieter, die vorgefertigte Lösungen vertreiben. Aber auch über Auktionsportale kann ein Shop aufgebaut werden, der mit Auktionen, aber auch mit Festpreisen eröffnet werden kann. Bei der Wahl des Vertriebes ist grundsätzlich wichtig, dass der gewählte Weg im Businessplan beschrieben und erläutert wird.
Bei der Umsetzung einer Online-Lösung im Bereich der Existenzgründung müssen spezielle rechtliche Vorschriften beachtet werden. Fernabsatzverträge müssen abgeschlossen werden. Diese regeln die Lieferungen von Waren oder das Erbringen von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und dem Verbraucher. Geschlossen werden diese Verträge ohne persönlichen Kontakt, via Fax oder E-Mail. Im Businessplan sollte das Fernabsatzgesetz erwähnt werden um darzustellen, dass sich der Existenzgründer damit beschäftigt hat. Weiterhin müssen AGBs aufgesetzt werden, die über die Rechte der Käufer aufklären und auch von denen einzusehen sind. Das Widerrufsrecht und die Haftung für die Artikel gegenüber den Endkunden darf dabei nicht vergessen werden.
Der Internetverkauf ist in unserer Zeit sehr beliebt. Im Businessplan muss der Existenzgründer deutlich machen, dass er die Anforderungen kennt und die Gefahren und Risiken sowie die Potentiale richtig einschätzen kann. Die Beschreibung der Artikel und eine fachmännische Präsentation, die sich am Kundennutzen orientiert, gehören ebenso dazu, wie Bilder der Waren. Zudem darf nicht vergessen werden, dass E-Business noch in zahlreichen Segmenten in den Kinderschuhen steckt und hier noch zahlreiche Entwicklungen zu erwarten sind. Flexibilität und Ideenreichtung sind hier also mindestens so stark gefragt wie in herkömmlichen Marktsegmenten.