Gründungsarten Teil 2: Die Unternehmensnachfolge

Gründungsarten Teil 2: Die Unternehmensnachfolge

Die Nachfolge des Unternehmens ist mitunter eine heikle Angelegenheit. Führungspersonen lassen nur schwerlich von ihrer Macht und ihrem Status ab. Dennoch sollte ab einem bestimmten Alter die Unternehmensnachfolge geregelt werden. Uneinigkeiten bei der Übernahme, können das Aus für das Unternehmen bedeuten. Eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod der Unternehmensleitung, stürzt sein Lebenswerk unter Umständen in eine tiefe Krise.

Bei dieser Form der Existenzgründung, geht der Führungswechsel oftmals mit einer neuen Unternehmenskultur einher. Die nachfolgende Generation hat seine eigenen Ideen und diese wollen umgesetzt werden. Aber bei allen Neuerungen, die eingeführt werden, ist es von größer Wichtigkeit bisherige Kontakte zu Lieferanten und Kunden aufrechtzuerhalten. Wobei jedoch der Aufbau eines neuen Unternehmens mit größeren Risiken behaftet ist, als die Übernahme eines existierenden Unternehmens, welches seine Fähigkeiten schon unter Beweis gestellt hat. Die Übergabe sollte dennoch genauestens geplant werden, damit das Unternehmen nicht darunter leidet. Oftmals ist es ratsam externe Berater zur Hilfe zu nehmen.

Die Unternehmensnachfolge geht meist an eine der folgenden Inhaber über:

  • Familienangehörige, die sich mit dem Geschäft auskennen und die Unternehmensanteile übernehmen.
  • Mitarbeiter des Unternehmens, die über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, treten die Nachfolge an.
  • Verkauf an einen Dritten.
  • Verkauf an einen Partner, der strategisches Interesse an den Kunden, Lieferanten oder deren Technologien hat.
  • Verkauf an eine Beteiligungsgesellschaft, die an den Renditen interessiert ist.

Die Übergabe sollte systematisch mit der Vorbereitungsphase begonnen werden. Dabei werden die entsprechenden Unterlagen, wie Jahresabschlüsse, genauestens durchgesehen und ein Gespräch mit der derzeitigen Führung durchgeführt. Auch die Beratung durch einen Steuerberater kann sinnvoll sein. Aus diesen Informationen wird ein Gutachten erstellt, welches den Unternehmenswert ermittelt. Empfehlungen zur Änderung von Unternehmensstrukturen werden ebenfalls ausgegeben und sollten berücksichtigt werden. Die Übernahme des Unternehmens erfolgt meist durch eine niedrige Anzahlung und anschließende Ratenzahlung. Diese wird je nach Umsatz festgelegt.

Ist mit dem ehemaligen Inhaber alles geklärt, folgt die Umsetzung der Maßnahmen. Strukturelle Änderungen werden durchgeführt und das Unternehmen eventuell über Bürgschaften abgesichert. Wird das Unternehmen als Beteiligungsgesellschaft weitergeführt, müssen noch entsprechende Partner gefunden werden, die sich beteiligen möchten.

Die Überleitung des Unternehmens erfolgt nach abgeschlossenen Vertragsverhandlungen. Ein Coaching, um den Beginn zu überstehen, kann in Anspruch genommen werden. Weiterhin sollten Gespräche mit dem Personal, den Kunden und den Lieferanten geführt werden, damit diese nicht im unklaren gelassen werden. Bei einer Beteiligungsgesellschaft muss anschließend noch ein entsprechender Vertrag unterzeichnet werden.