BERLIN. Neue Wege in der Kontrolle der Banken will die Finanzaufsicht BaFin gehen. So sollen zur Verbesserung der Finanzberatung in Deutschlands Banken nun „verdeckte Ermittler“ eingesetzt werden. Dass entsprechende Planungen bereits vorbereitet werden, haben dem „Handelsblatt“ zufolge Regierungskreisen bereits bestätigt. Ziel der Bundesregierung mit dieser Maßnahme sei es, durch gezielte Tests bei Banken deren Qualitätskontrolle zu verbessern und somit die Falschberatungszahl zu verringern. Ab 2011 soll das Projekt dann beginnen.
Zuvor hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) die Pläne der Bundesregierung in einem Interview mit dem Handelsblatt am Montag bereits erläutert. Aigner will staatlicherseits durch den Einsatz der Ermittler nicht nur die allgemeinen Rahmenbedingungen kontrollieren, sondern auch den Beratungsprozess ansich. Verantwortlich für die praktische Umsetzung ist die Finanzaufsicht, die dem Bundesfinanzministerium untersteht. Die zusätzlichen Ausgaben würden im Etat der BaFin eingeplant werden, so das Bundesfinanzministerium. Zu den Kosten der Aktion äußerten sich bislang weder das Finanzministerium nach das Verbraucherschutzministerium.
Als Ursache für die nun schärferen Kontrollen werden massive Verstöße und Mängel verantwortlich gemacht, die die Stiftung Warentest in diesem Sommer feststellen musste. Die Qualitätstester beurteilten damals die Qualität der Anlageberatung deutscher Geldhäuser als „jämmerlich“ und vergaben in sechs Fällen die Note „mangelhaft“. Keines der Geldinstitute wurde mit der Note „gut“ bewertet. Zwar versprachen die Banken seinerzeit Besserung und zeigten sich einsichtig, dennoch scheint der Glaube bei der Bundesregierung hieran nicht allzu ausgeprägt zu sein. Wenn gleich auch bankeninterne Kontrollen zugenommen haben sollen, so will die Bundesregierung dennoch auch mi Hilfe der Stiftung Warentest weitere vergleichende Tests durchführen und so für mehr Qualität und Kundensicherheit im Bankenwesen sorgen. Eine Gesetzesänderung zur Absicherung der Einsätze verdeckter Ermittler ist laut Bundesregierung jedoch nicht vorgesehen.
Wie genau die Tests aussehen sollen, die die Ermittler anwenden müssen, wurde noch nicht erläutert. Es gehe darum, dass die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden, so Regierungskreise. Wichtig sei auch, die persönlichen Daten wie Risikobereitsschaft, Vermögenssituation und eventuelle Schulden zu hinterfragen.