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Dauerhafter Rettungsschirm für den Euro beschlossen

Bei ihrem Gipfeltreffen in Brüssel haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union beschlossen, dass es einen dauerhaften Rettungsschirm für die Eurozone geben soll. Nur dann sollen Hilfen für angeschlagene EU-Staaten gewährt werden, wenn sie „unabdingbar“ ist, um die Gemeinschaftswährung der Europäer abzusichern. Damit der Rettungsschirm sinnvoll sein soll, sind Bedingungen für die Mitgliedsstaaten aufgestellt worden.
Was den Umfang der des Rettungspaketes anbelangt, war bislang keine eindeutige Stellungnahme von Seiten der EU zu erhalten. Wahrscheinlich ist jedoch, dass sich der Schirm auf mindestens 750 Milliarden Euro belaufen wird. Die Bundesregierung unter Führung der Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich zufrieden mit der Regelung und sprach von „erfüllten Forderungen“.
Die Änderung des Lissabon-Vertrages ist damit beschlossene Sache. Bislang waren gegenseitige Schuldenübernahmen von einzelnen EU-Ländern durch andere Länder vertraglich verboten gewesen. Hierfür sorgte die Bailout Klausel in Artiekl 125 des Lissabon-Vertrages. Durch diese Regel sollte die Haushaltsdisziplin in den schwächeren Euro-Ländern aufrecht erhalten werden.
Um Referenden in den Mitgliedsländern zu entgehen, bleibt die Vertragsänderung auf zwei Sätze begrenzt, so dass das sogenannte vereinfachte Ratifizierungsverfahren in den einzelnen Länderparlamenten die Reform absegnen kann. Unklar ist jedoch, ob es zu größeren Widerständen durch oppositionelle Gruppieren kommen könnte, die ohnehin eurofeindlich eingestellt sind. In Deutschland werden hier aktuell jedoch keine parlamentarische Hürden erwartet.

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