Website-Icon Unternehmensberatung 2.0 durch die Unternehmensberatung der FSGU GROUP

Teldafax, Stromio & Co.: Nur einzelne unzufriedene Kunden?

Seit der Regulierung des Strom- und Gasmarktes in Deutschland hat sich viel getan. Zahlreiche Anbieter sind mit Discountpreisen zum Frontalangriff auf die etablierten Grundversorger übergegangen und haben so auch dafür gesorgt, dass der Markt in Bewegung blieb und die Preise wettbewerbsfähig blieben im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarn.

In der letzten Zeit mehren sich jedoch die negativen Stimmen und Erfahrungen mit einigen Energieversorgern. Wie berichtet wurde dem Troisdorfer Energieanbieter Teldafax von mehreren Grundversorgern gekündigt, da Zahlungen ausblieben. Auch Kunden beschwerten sich, da es zu Pannen bei der Kundenbetreuung kam.

Auf einigen Internetportalen finden sich zahlreiche Stimmen unzufriedener Kunden. So schreiben etwa auf Verivox zahlreiche Leser negative Bewertungen zu dem Anbieter Stromio, der ebenfalls durch Billigangebote auf sich aufmerksam macht. Viele Kunden beklagen die ihrer Meinung nach schlechte Kundenbetreuung durch den Energieversorger. Zudem ist dort auffällig, dass viele Kunden nicht mehr wechseln würden. Nun fragen sich viele wechselwillige Verbraucher und Unternehmen, ob es sich hierbei um Einzelmeinungen handelt. Ist der Wechsel zu Billiganbietern nicht wirklich empfehlenswert?

Die Verbraucherzentralen geben hier eine klare Richtung vor. Vorsicht sei angezeigt bei Vorauskasse und Festpreisangeboten und bei Supersparangeboten, so die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage. Zudem sollte die Laufzeit nicht länger als ein Jahr betragen und die Kündigungsfrist sollte nicht länger als ein Monat sein. Wenngleich die letzten Ratschläge einfach zu befolgen sind, ist es schon bedeutend schwieriger für den Verbraucher oder Unternehmer zu erkennen, wann es sich um ein „Supersparangebot“ handelt. Sollte man also nicht mehr den günstigsten Anbieter wählen?

Besonders problematisch ist die Situation bei Gewerbetreibenden und Unternehmen. Jede kompetente Unternehmensberatung würde ihren Klienten davon abraten, mit erheblichen Vorleistungen in Vorkasse zu gehen, um das Risiko eines Totalverlustes bei einem Konkurs zu vermeiden. Doch in der Praxis ist Vorauskasse üblich. Was also tun, wenn es doch zu Problemen mit einem Vertragspartner kommt.

Schuldet ein Vertragspartner eine Leistung – wird also die Stromversorgung wieder vom Grundversorger wegen Zahlungsverzug übernommen – dann besteht nach Ansicht vieler Experten die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Jedoch sollte vorher eine Frist zur Wiederaufnahme der Leistungserbringung erbracht werden. Erst nach abgelaufener Frist kann die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgen, so die Verbaucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite. Dass man dann jedoch seine Vorauszahlung unmittelbar wieder erhält, ist leider nicht in jedem Fall gesichert.

Die mobile Version verlassen