Vatikan hat neue Richtlinien gegen Geldwäsche

Wie bereits vorab bekannt wurde, hat der Vatikan neue Richtlinien gegen Geldwäsche erlassen. Dadurch sollen Finanzgeschäfte transparenter werden, um der römischen Staatsanwaltschaft die Arbeit zu erleichtern. Am morgigen Donnerstag, den 30.12.10 sollen die Richtlinien öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Richtlinien sind eine Reaktion der katholischen Kirche auf Ermittlungen der römischen Staatsanwaltschaft in verschiedenen Geldwäschefällen. Bereits im September 2010 waren von den Behörden 23 Millionen Euro beschlagnahmt worden und es wurde eine Voruntersuchung gegen den Vorsitzenden der Vatikanbank, Gotti Tedeschi, und dessen Stellvertreter eingeleitet.

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Bank Überweisungen durchgeführt, bei denen der Absender der Überweisung ebensowenig zu erkennen war wie der Empfänger der Geldbeträge. Daher soll die Transparenz erhöht werden und eine neue Kontrollbehörde soll zukünftig alle Finanztransaktionen des Vatikans genau überwachen. Dies geht auf eine Empfehlung sowohl der EU als auch internationaler Organisationen wie der OECD zurück.

Bereits im November 2009 war berichtet worden, dass die Vatikanbank 2003 bei der Banca di Roma eröffnet habe. Diese gehörte damals der Capitalia-Gruppe an, bevor Unicredit die Capitalia im Jahr 2007 übernahm. Über diese Konten sollen jährlich rund 60 Millionen Euro geflossen sein, ohne dass die Herkunft belegt ist.
Die durch den Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) vorgegebenen Richtlinien hat Tedeschi in seiner einjährigen Amtszeit bereits versucht, wie er erklärte. Danach habe er das „Institut für religiöse Werke“ (Istituto Opere di Religione), so der offzielle Titel der Vatikanbank, so geführt, dass sämtliche relevanten Kontodaten den Ermittlern ständig weitergeleitet werden, so dass Finanztransaktionen transparent werden und die Banken die Kunden identifizieren.

Weiterhin hat der Vatikan zugestanden, die EU-Richtlinie Nr. 91/308 vom 10. Juni 1991 und weitere Richtlinien wie die 3. Geldwäscherichtlinie aus 2005 umzusetzen. Der Vatikan bemüht sich auch um die Aufnahme n die weiße Liste, die die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt. Ziel ist es hier, Geldwäsche und Steuerflucht zu verringern. Eine Stellungnahme aus dem Büro von Papst Benedikt XVI zu den Vorgängen war bislang nicht zu erhalten.

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