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Was ist ein anonymer Bundesbankscheck?

Derzeit wird ein Begriff in den Medien diskutiert, der bislang kaum einem Bürger wohl bekannt war – der Bundesbankscheck. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter und gibt es diesen auch „anonym“?

In der Regel ist es so, dass ein gewöhnlicher Verrechnungsscheck so beschaffen ist, dass die Schecksumme von der Bank nicht garantiert wird. Fehlt dann bei der Einlösung des Schecks Geld auf dem Konto des Scheckausstellers, ist also die Kontodeckung nicht gegeben, kann die Bank diesen Scheck nicht einlösen.
Im Gegensatz hierzu steht der sogenannte bestätigte Bundesbankscheck. Hier gibt die Bundesbank sozusagen eine befristete Garantie auf Einlösung. Dazu wird der Scheck auf der Rückseite mit einem Vermerk gekennzeichnet, es wird die sogenannte Bestätigungsfrist, der Betrag und eben auch die Bestätigung eingetragen, dass dieser Scheck ohne Vorbehalte und unmittelbar dem Scheckinhaber auf sein Girokonto gutgeschrieben werden kann. Wird der Scheck nach der Einlösefrist eingereicht, ist er als solches unbestätigt.

Der Vorteil dieses Schecks ist, dass er praktisch wie Bargeld angesehen werden kann. Erfolgt die Einlösung innerhalb einer Frist, hat der Scheckinhaber sofort Anspruch auf die Bargeldaushändigung bei einer Bank. Gerade bei Auktionen oder Zwangsversteigerungen handelt es sich um ein nicht unübliches Mittel zur Tätigung der Rechtsgeschäfte, da meist sehr hohe Geldbeträge sofort zur Verfügung stehen müssen, jedoch die Summen in Bargeld aus Sicherheitsgründen nicht vorgelegt werden sollten.

Der Scheck als solche ist nicht generell „anonym“. Da die Bundesbank das Konto des Scheckausstellers natürlich belastet, muss zumindest bei ihr Klarheit darüber herrschen, wer Geldgeber ist.

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