Berlin – Wie die Nachrichtenagentur Reuters bereichtet, kommen auf zahlreiche hundert mittelständische Zeitarbeitsfirmen Nachzahlungen in Milliardenhöhe bei den Sozialversicherungsbeträgen zu, da sie ihren Mitarbeitern Niedriglöhne gezahlt hatten.
Wie der deutsche Rentenversicherungsbund erklärte, müssen die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2010 gezogen werden. Nach dem Urteil gibt es keine rechtliche Basis, durch geringere Löhnen vom Gleichbezahlungsgrundsatz abzuweichen, der für Zeitarbeiter und die Stammbelegschaften (equal pay) gilt. Damit sich auch die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft CGZP aus dem letzten Jahr unwirksam. Experten und Unternehmensberatungen schätzen, dass cirka 30 Prozent aller Leiharbeiter- also etwa 200.000 bis 300.000 Arbeitnehmer – durch die CGZP-Tarifverträge gebunden sind. Diese können nun laut der Gewerkschaft verdi nachträglich einen Ausgleich der Lohnungleichheiten einfordern.
Wie die Bundesagentur für Arbeit erklärte, haben arbeitslose Leiharbeiter auch die Möglichkeit, rückwirkend höhere Arbeitslosengelder zu beantragen, falls sie auf der Basis der CGZP-Tarifverträgen beschäftigt gewesen waren. Wegen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts haben die Leiharbeiter einen Anspruch auf den höheren Lohn und könnten mithin den Differenzbetrag vom Arbeitgeber nachfordern.
Auch die Rentenversicherung hatte bereits im Dezember sich des Problems angenommen und schon vorsorglich etwa 1400 Leiharbeitsfirmen angeschrieben. Bis zum 31. Mai 2011 haben diese Firmen nun Zeit, die Nachzahlung der Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken- und Pflege- sowie zur Arbeitslosenversicherung zu leisten. Nur wer ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten durch die Nachzahlung habe, könne beantragen, dass die Beitragsnachzahlungen gestundet werden. Wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeber mitgeteilt hat, seien über hundert Firmen akut insolvenzgefärdet, sollten sie Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.
Insgesamt könnten die Nachzahlungen ein Volumen von 500 bis 600 Millionen Euro pro abgelaufenes Jahr betragen. Nur die umsatzstärkstenn Zeitarbeitsfirmen seien von den Nachzahlungen, die einen Zeitraum von Dezember 2005 an betreffen, nicht direkt betroffen. Die meisten Firmen hatten ihre Tarifverträge mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossen, die als unproblematisch gelten. Der wichtigste Tarifpartner Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) hat etwa 1100 Mitgliedsunternehmen und wird aus dem urteil Konsequenzen ziehen.
Guten Tag,
ich habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma abgeschlossen. Dieser unterliegt der iGZ e.V.
Liegen hier Ansprüche an Nachzahlungen vor, oder ist dieser Vertrag o.k.?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Bitte gehen Sie mit meinen Daten vertraulich um. Ist die Anfrage kostenfrei?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Blümle