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action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w013b7cb/fsgu-group.de/wp-includes/functions.php on line 6121Die Bundesregierung ist um eine st\u00e4rkere Regulierung der Finanzm\u00e4rkte bem\u00fcht. Dies birgt neue Herausforderungen f\u00fcr Anlageberater und -vermittler. So steigen die Anforderungen an ihre Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Daher ist ein Auseinandersetzen mit diesem Themen ist unerl\u00e4sslich, denn die Haftungsrisiken steigen.
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Ein Aufarbeiten der Originaltexte der Neuregelungen ist allerdings nicht so einfach, denn die Struktur erscheint f\u00fcr juristische Laien ziemlich undurchdringlich. Sieht man sich beispielsweise das viel beschriene Anlegerschutz- und Funktions-verbesserungsgesetz (AnsFuG) an, eine wichtige Grundlage der Neuregelungen, so findet man keinen zusammenh\u00e4ngenden Text. Vielmehr handelt es sich um eine Aufz\u00e4hlung von S\u00e4tzen oder Satzfragmenten anderer Gesetze – jeweils mit dem Hinweis, welche Worte dort eingef\u00fcgt, weggelassen oder ver\u00e4ndert werden. Nachvollziehbar werden die neuen Regelungsinhalte also nur in Zusammenhang mit weiteren Vorschriften. So sind mit In-Kraft-treten des AnsFuG am 08.04.2011 \u00c4nderungen vor allem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Investmentgesetz (InvG) und zugeh\u00f6riger Verordnungen erfolgt.<\/p>\n
Die wichtigsten Folgen des AnsFuG sind bereits bekannt und sollen hier kurz zusammengefasst werden. Bei Anlageberatern, Vertriebs- und Compliance-Beauftragten wird eine besondere Qualifikation und Registrierung vorausgesetzt. Seit dem 01.07.2011m\u00fcssen diese au\u00dferdem Produktinformationsbl\u00e4tter mit maximal 2 bis 3 Seiten ausgeben, die die Art des Finanzinstruments, seine Funktionsweise, die Risiken und Kosten darstellen sowie die Aussichten f\u00fcr die Kapitalr\u00fcckzahlung und die Ertr\u00e4ge unter verschiedenen Marktbedingungen enthalten. Daneben gibt es eine Mindesthaltefrist f\u00fcr offene Immobilienfonds von 2 Jahren, bei einer K\u00fcndigungsfrist von einem Jahr und einem Freibetrag bei R\u00fcckgabe von halbj\u00e4hrlich 30.000\u20ac.<\/p>\n
Vom AnsFuG hingegen nicht erfasst werden freie Anlagenvermittler. Auf diese bezieht sich das Verm\u00f6gensanlagegesetz (VermAnlG), das weitere, teils \u00e4hnliche, \u00c4nderungen mit sich bringt. Aussagen zu diesem Bereich sind jedoch noch schwierig, da durch die nach wie vor bestehenden Regelungsunsicherheiten das In-Kraft-treten noch unbestimmt ist und wohl nicht vor dem 01.01.2012 erfolgt. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts von April 2011 steht seine Einf\u00fchrung allerdings fest. Klares Ziel ist die St\u00e4rkung des Anlegerschutzes. Einige Regelungsgehalte zeichnen sich jedoch bereits ab.<\/p>\n
Auf der Produktebene soll eine Regulierung des „grauen Kapitalmarkts“ erfolgen. Hierzu entstehen Neuregelungen, die Verm\u00f6gensanlagen und damit Finanzinstrumente betreffen, die grunds\u00e4tzlich unter das Gesetz \u00fcber das Kreditwesen (KWG) und das WpHG fallen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Geschlossene Fonds, Beteiligungen und Genussrechte.
\nDaneben entstehen neue Berufsregeln f\u00fcr freie Anlagevermittler. Der neue \u00a7 34 f GewO-E sieht dabei eine Erlaubnispflicht vor. Daher muss der Vermittler zuk\u00fcnftig einen Sachkundenachweis erbringen. Die Industrie- und Handelskammern werden entsprechende Lehrg\u00e4nge anbieten. Dabei ist eine \u201eAlte-Hasen-Regelung\u201c nicht vorgesehen und jeder freie Vermittler soll diesen Nachweis erbringen m\u00fcssen. Die Aufsicht \u00fcbernehmen die Gewerbe\u00e4mter und es entsteht eine Registrierungspflicht f\u00fcr die freien Anlagevermittler bei der IHK. Zu den Voraussetzungen z\u00e4hlen dann zus\u00e4tzlich geordnete Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1,3 Mio.\u20ac im Schadensfall bzw. 1,7 Mio.\u20ac im Jahr. <\/p>\n
Daneben sollen die anlegersch\u00fctzenden Verhaltenspflichten des 6. Abschnitts des WpHG, also vornehmlich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, auf gewerbliche Finanzanlagenvermittler \u00fcbertragen werden. Dann w\u00fcrden f\u00fcr den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken sowie freie Vermittler im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes die gleichen Spielregeln gelten. Dies betrifft ebenfalls die Aush\u00e4ndigung von Produktinformationsbl\u00e4ttern sowie die Offenlegung von Provisionen. Der erh\u00f6hte Beratungs- und Dokumentationsaufwand beinhaltet au\u00dferdem eine konkrete Risikoaufkl\u00e4rung, die individuelle Dokumentation der Beratung und die zwingende, intensive Pr\u00fcfung der Produkte. Dazu z\u00e4hlt auch eine Plausibilit\u00e4ts- und Koh\u00e4renzkontrolle sowie die Pr\u00fcfung auf Widerspruchsfreiheit.<\/p>\n
Obwohl eine abschlie\u00dfende Bewertung aller Vorschriften und Neuerungen an dieser Stelle nicht erfolgen kann, soll doch das Bewusstsein gesch\u00e4rft werden, welche ma\u00dfgeblichen Ver\u00e4nderungen auf Anlageberater und -vermittler zukommen. Den gesteigerten Anforderungen wurde jedenfalls vielfach noch nicht ausreichend begegnet. Auf jeden Fall sei bereits fr\u00fchzeitig dazu geraten, Arbeitsprozesse zu automatisieren, um gestiegenen Haftungsrisiken (etwa durch die individuelle Dokumentationspflicht) sinnvoll zu begegnen. <\/p>\n
Hierzu stellen beispielsweise quantitative Softwarel\u00f6sungen zur Portfoliooptimierung ein geeignetes Hilfsmittel dar. Mit ihnen l\u00e4sst sich klar und transparent dokumentieren, welche Annahmen und Parameter in die Optimierung und damit in die Anlageempfehlung eingeflossen sind und erm\u00f6glichen eine automatische Dokumentation. Daneben k\u00f6nnen durch den Einsatz quantitativer Hilfsmittel z.B. auch objektive Risiko- und Renditekennzahlen gegen\u00fcbergestellt werden, was im Gegensatz zur Klassifizierung in Risikotypen zus\u00e4tzlich f\u00fcr mehr Transparenz sorgt. Das Dokument sollte noch w\u00e4hrend der Beratung als Hand-out f\u00fcr den Kunden erstellt werden und weitere individuelle Angaben zur Dokumentation eingetragen werden. Dies kann ein erster Schritt zu mehr Sicherheit in der umfassenden Regelungswelt der Anlageberatung und -vermittlung sein.<\/p>\n
\u00dcber die Autorin: Die Bundesregierung ist um eine st\u00e4rkere Regulierung der Finanzm\u00e4rkte bem\u00fcht. Dies birgt neue Herausforderungen f\u00fcr Anlageberater und -vermittler. So steigen die Anforderungen an ihre Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Daher ist ein Auseinandersetzen mit diesem Themen ist unerl\u00e4sslich, denn die Haftungsrisiken steigen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_vp_format_video_url":"","_vp_image_focal_point":[],"footnotes":""},"categories":[3],"tags":[],"class_list":["post-491","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wirtschaft"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/491","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=491"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/491\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":495,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/491\/revisions\/495"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=491"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=491"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=491"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}
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\nFrau Vanessa Peters ist Rechtsanw\u00e4ltin und gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafterin der quasol GmbH, einem wissenschaftlichen Spin-off, das sich mit Themen aus den Bereichen Portfoliooptimierung und Risikomanagement f\u00fcr Finanzdienstleister besch\u00e4ftigt.
\nAb 2012 bietet quasol auch Webinare zum Thema „Anlageberatung im Wandel – Folgen der Regulierung der Finanzm\u00e4rkte“.
\nN\u00e4here Informationen finden Sie auf quasol<\/a> oder hier<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"