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{"id":513,"date":"2012-02-06T13:09:24","date_gmt":"2012-02-06T11:09:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.golfmann-stahlberger.de\/nachrichten\/?p=513"},"modified":"2012-02-06T13:09:38","modified_gmt":"2012-02-06T11:09:38","slug":"welche-folgen-der-regulierung-sich-fuer-die-anlageberatung-ergeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fsgu-group.de\/blog\/welche-folgen-der-regulierung-sich-fuer-die-anlageberatung-ergeben\/","title":{"rendered":"Welche Folgen der Regulierung sich f\u00fcr die Anlageberatung ergeben"},"content":{"rendered":"

Im Rahmen der aktuellen Gesetzes\u00e4nderungen kommen neue Herausforderungen auf Anlageberater und -vermittler zu. Die fortlaufende Diskussion, verschiedene gesetzliche Grundlagen und weitere Nachbesserungen erschweren einen genauen \u00dcberblick. Hier wollen wir ansetzen und in einem Webinar eine Zusammenschau der rechtlichen Ausgangssituation, resultierende Problemstellungen und auch entsprechende L\u00f6sungsans\u00e4tze behandeln.
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\nIn Zusammenarbeit mit der quasol GmbH ist so ein neues Webinarangebot entstanden. Referentin ist Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin und Rechtsanw\u00e4ltin Frau Vanessa Peters. Sie richtet sich mit der Veranstaltung vor allem an Berater der Finanzdienstleistungsbranche. Im ca. einst\u00fcndigen Webinar der Unternehmensberatung sollen Anlageberater und -vermittler, Honorarberater, Financial Planner und interessierte Anleger \u00fcber die aktuellen Entwicklungen informiert werden. Es bleibt Raum f\u00fcr Fragen und die Referentin steht gern zur anschlie\u00dfenden Diskussion bereit.<\/p>\n

Motivation und roter Faden sind die gestiegenen Anforderungen an die Anlageberatung. Die Unzufriedenheit vieler Anleger hat unter dem Einfluss der Finanzkrise in vielen L\u00e4ndern eine \u00f6ffentliche Diskussion ausgel\u00f6st. Die Bundesregierung ist seither um eine st\u00e4rkere Regulierung der Finanzm\u00e4rkte bestrebt. Dabei sind die viel beschrienen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ein gutes Beispiel. Ein Auseinandersetzen mit dieser Thematik ist unerl\u00e4sslich, denn auch die Haftungsrisiken steigen.<\/p>\n

Zum 1. Januar 2010 verpflichtete der Gesetzgeber mit \u00a7 34 Abs. 2a Wertpapierhandelsgesetz die Banken, ihre Anlageberatung f\u00fcr Wertpapiere bei Privatanlegern zu protokollieren. Sukzessive wurde auch beschlossen, dass f\u00fcr den Vertrieb von Finanzinstrumenten durch Banken sowie freie Vermittler im Sinne eines einheitlichen Verbraucherschutzes zuk\u00fcnftig die gleichen Spielregeln gelten sollen.
\nDie anlegersch\u00fctzenden Verhaltenspflichten des Sechsten Abschnitts des WpHG, also vornehmlich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, wurden auf gewerbliche Finanzanlagenvermittler \u00fcbertragen. Damit gilt f\u00fcr den Verbraucher ein gleichwertiger Schutz, unabh\u00e4ngig davon, ob er Finanzanlagen \u00fcber Banken oder freie Vermittler erwirbt. Dazu kann ebenfalls die Aush\u00e4ndigung von Produktinformationsbl\u00e4ttern sowie die Offenlegung von Provisionen z\u00e4hlen.
\nDer erh\u00f6hte Beratungs- und Dokumentationsaufwand inkludiert zudem insbesondere eine konkrete Risikoaufkl\u00e4rung, die individuelle Dokumentation der Beratung und die zwingende, intensive Pr\u00fcfung der Produkte. Darunter f\u00e4llt auch eine Plausibilit\u00e4ts- sowie Koh\u00e4renzkontrolle und die Pr\u00fcfung auf Widerspruchsfreiheit.<\/p>\n

Der Aufbau der Veranstaltung der Unternehmensberatung ist daher folgenderma\u00dfen vorgesehen:
\n\u2013 \u00dcberblick der aktuellen Diskussion und \u00c4nderungen
\n\u2013 rechtliche Grundlagen
\n\u2013 bestehende Pflichten: von Sachkundenachweis bis Haftpflichtversicherung
\n\u2013 resultierende Herausforderungen: z.B. Protokollpflicht
\n\u2013 weitere Haftungsrisiken
\n\u2013 L\u00f6sungsans\u00e4tze anhand von Fallbeispielen<\/p>\n

Immer wieder besteht der wesentliche Bezug zur ordentlichen Protokollierung. Der wesentliche Ablauf des Beratungsgespra\u0308chs muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Implizit wird damit aber auch die Struktur der Beratung standardisiert. So erfordert das Beratungsprotokoll u.a. die Erfassung des Anlasses, der Ziele und der wesentlichen Anliegen des Kunden sowie die Dokumentation der Kauf-, Halte-, und Verkaufsempfehlungen und die f\u00fcr die Empfehlungen ma\u00dfgeblichen Gr\u00fcnde. Ein wesentlicher Eckpfeiler bei der aktuellen Beratungspraxis.<\/p>\n

Wie entwickelte sich die Praxis der Anlageberatung 2011 mit den neuen Gesetzesinitiativen f\u00fcr Anlegerschutzgesetz, Vermo\u0308gensanlagegesetz u.v.a.? Wird das Thema der Qualit\u00e4t von Beratungsprozessen auch zu einem Kostenfaktor? Welche Konsequenzen resultieren f\u00fcr den einzelnen Berater?<\/p>\n

Mit dem Webinar „Anlageberatung im Wandel“ wollen wir dieser umfangreichen Thematik n\u00e4her zu r\u00fccken. Die n\u00e4chste Veranstaltung findet statt am 29. Februar 2012, um 19 Uhr. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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